Auch ein Sportverband, der als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden will, braucht eine schriftliche Satzung. Diese Satzung muss den Anforderungen des BGB genügen. Unsere Satzung ist damit quasi unser„Grundgesetz" und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation unserer Arbeit und der Gremien etc. wieder. In Ergänzung dazu gibt es in unserem Verband verschiedene Ordnungen, die z.B. den organisiatorische Ablauf im Spielbetrieb, die Aufgaben unseres Jugendausschusses usw. regeln.

Auf unserem jährlich stattfindendem Verbandstag können im Sinne der Partizipation Änderungen und Ergänzungen in der Satzung und den Ordnungen (Änderungen der Jugendordnung und Jugendspielordnung auf unserem Verbandsjugendtag) beschlossen werden.
 

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