Die Spielberechtigung
Nach der Saison ist vor der Saison, um einen alten Fußballerspruch abzuwandeln. Viele Badmintonspieler stellen sich die Frage, ob sie mal was Neues ausprobieren wollen, oft spielen Familienplanung und Beruf eine entscheidende Rolle. Bleibe ich meinem jetzigen Verein/der Mannschaft treu oder suche ich mir einen neuen Verein. Für das Ergebnis der Überlegungen spielt der 15.04. eine wichtige Rolle.
Spieler, die sich in der neuen Saison zu einem neuen Verein (Spielberechtigungswechsel) verändern wollen, können dies dann i.d.R. unabhängig von der Zustimmung des alten Vereins tun, wenn sie den alten Verein bis spätestens 15. April (im Streitfall durch den Spieler nachzuweisen) über die Wechselabsicht informiert haben. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der wechselwillige Spieler auf eine Zustimmung des alten Vereins zum verspäteten Wechsel angewiesen.
Unabhängig davon muss der neue Verein bis spätestens 31. Juli bei der Geschäftsstelle von Badminton NRW in Mülheim die Spielberechtigung für den Spieler angefordert haben.
Wie die Beantragung und der Wechsel einer Spielberechtigung formal abläuft und welche Vorgaben zu beachten sind, erklärt unsere kurze Anleitung!