Laut unserer Satzung kann jeder gemeinnützige Verein, der die Sportart Badminton in NRW betreibt, in unserem Verband die Mitgliedschaft beantragen.

Der DOSB formuliert dies in seiner bundesweit einheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden noch schärfer: „Jedes Vereinsmitglied ist den Landesfachverbänden zuzuordnen, deren Sportarten es betreibt." Werden Vereinsmitglieder einem Fachverband zugeordnet, muss der Verein im betreffenden Fachverband Mitglied sein.

Wir sind also ein Fachverband, in dem Badminton-Leistungssportler, -Wettkampfsportler und –Breitensportler ein Zuhause haben.
 

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