Im Laufe der Zeit kommt es häufig zu neuen Erkenntnissen im Bereich der Trainingswissenschaft, Techniken werden optimiert, neue Trends haben sich entwickelt usw. Daher ist es wichtig, dass Trainer sich regelmäßig fortbilden - optimal wäre: alle zwei Jahre. Badminton NRW hat verschiedene Fortbildungen im Angebot, die sich nach Inhalten, Zielgruppen und Spielstärken unterscheiden.

Eine Verlängerung der Trainerassistenten-Lizenz ist nach vier Jahren erforderlich und bedarf einer Fortbildung im Umfang von 8 LE.

Um eine Trainer C- oder Übungsleiter C- Lizenz um weitere vier Jahre zu verlängern, müssen 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden.

Ebenso die Trainer B alle 3 Jahre und A-Lizenz alle zwei Jahre verlängert werden muss.

A- und B-Lizenzen von Trainer*innen mit Wohnsitz/Spielberechtigung in NRW werden seit 01.04.24 durch Badminton.NRW (lehrgang(at)badminton.nrw ) verwaltet. Die Entscheidungsgewalt (z.B. ob eine Maßnahme als A-B-Verlängerung anerkannt wird o.ä.) liegt weiterhin in den Händen des Referats für Lehre und Ausbildung des Deutschen Badmintonverbandes e.V. Ansprechpartner hier ist Referatsleiter Marc Mercurio (bildung(at)badminton.de ).

Solltest man als Trainer*in seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommen, geht die Lizenz nicht sofort verloren, sondern gelangt für weitere vier Jahre in einen Erhaltungszeitraum. Wenn innerhalb dieser Zeit eine Fortbildung im Umfang von 15 LE nachgewiesen wirst, kann die Lizenz wieder reaktiviert werden.

Ein Beispiel:

Die C-Lizenz ist am 31.12.2017 abgelaufen.

Der Erhaltungszeitraum läuft noch bis zum 31.12.2021.

Es erfolgt eine Fortbildung (15 LE) am 15./16.06.2020.

Somit wird die Lizenz reaktiviert und ist allerdings dann nur noch bis zum 31.12.2021 gültig.

Als Fortbildungen erkennen wir nur badmintonspezifische Fachfortbildungen an, die auf unserer Webseite gelistet oder als offizielle fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen von anderen Badminton-Landesverbänden angeboten werden. Sollte die Lizenzinhaber*in eine andere Fortbildung im Blick haben, muss er/sie zeitnah im Vorfeld der Veranstaltung einen formlosen Antrag an den NRW-Lehrausschuss stellen und begründen, weshalb diese Fortbildung als Badmintontrainerlizenz anerkannt werden soll.

Es ist zudem möglich, die erforderlichen 15 LE auf zwei Tagesfortbildungen zu verteilen oder auch LE über Onlinemodule zu sammeln.