Vorstand & Präsidium
DER VORSTAND
Unser Vorstand ist das oberste Verwaltungsorgan des Verbandes und im Sinne des § 26 BGB berechtigt, den Verband gerichtlich und außergerichtlich einzeln zu vertreten. Es setzt sich zusammen aus:
Der Präsident und der Vizepräsident werden auf dem Verbandstag gewählt. Beide bestellen den hauptberuflichen Geschäftsführer.
Der Vorstand ist Teil des Präsidiums.